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Energieausweis

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen.

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Wann Sie welchen Ausweis benötigen:

Prinzipiell können Immobilieneigentümer wählen, ob sie sich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Nur in wenigen Fällen gibt es Einschränkungen:

  • Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor November 1977 gestellt und sie seitdem nicht energetisch modernisiert wurden.
  • Ein Bedarfsausweis ist auch nach einer kürzlich erfolgten Fassadendämmung oder bei einer Erneuerung eines Außenbauteils erforderlich, weil in diesem Fall die Verbrauchsdaten aus den vergangenen drei Jahren noch nicht vorliegen.
  • Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Sonderfall: Bei gemischter Nutzung (Wohnen/Gewerbe) sind teilweise getrennte Ausweise nötig.

Wichtige Hinweise:

  • Der Energieausweis muss bei Besichtigungen vorliegen und spätestens bei Abschluss des Kauf-/Mietvertrags übergeben werden.
  • Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
  • Die Kosten für den Ausweis trägt immer der Eigentümer.
  • Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.
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Kosten im Überblick:

  • Verbrauchsausweis: ca. 100 €
  • Bedarfsausweis: ca. 200 – 300 €
    (inkl. Vor-Ort-Begehung)
  • Komplexe Gebäude: Bei großen Mehrfamilienhäusern können die Kosten höher ausfallen (ca. 1-2 € pro m²)

Schnell, unkompliziert und rechtssicher.

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