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Energieausweis
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen.
Wann Sie welchen Ausweis benötigen:
Prinzipiell können Immobilieneigentümer wählen, ob sie sich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Nur in wenigen Fällen gibt es Einschränkungen:
- Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor November 1977 gestellt und sie seitdem nicht energetisch modernisiert wurden.
- Ein Bedarfsausweis ist auch nach einer kürzlich erfolgten Fassadendämmung oder bei einer Erneuerung eines Außenbauteils erforderlich, weil in diesem Fall die Verbrauchsdaten aus den vergangenen drei Jahren noch nicht vorliegen.
- Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.
Sonderfall: Bei gemischter Nutzung (Wohnen/Gewerbe) sind teilweise getrennte Ausweise nötig.
Wichtige Hinweise:
- Der Energieausweis muss bei Besichtigungen vorliegen und spätestens bei Abschluss des Kauf-/Mietvertrags übergeben werden.
- Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
- Die Kosten für den Ausweis trägt immer der Eigentümer.
- Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.
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